Umfragen haben ergeben, dass das Alter in Deutschland zu den häufigsten Gründen gehört, aus denen Menschen diskriminiert werden. Das ist für die immer größer werdende Zahl von älteren Menschen so nicht hinnehmbar und deswegen nimmt sich der Bezirksverband Koblenz-Montabaur der CDU Senioren-Union dieser Problematik verstärkt an und verweist, wie im Teil 1 auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hier ist nicht nur die Altersdiskriminierung festgeschrieben, sondern auch Benachteiligungen, die aufgrund des Geschlechts, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, etc. geschehen.
Immer wieder wird bei Neiddebatten über das Rentengefüge, gerade durch die einschlägige Presse behauptet, dass es den heutigen Senioren so gut wie nie zuvor geht. Gerne wird darauf verwiesen, dass unter Berücksichtigung aller Einkunftsarten, Rentnerhaushalte in Deutschland nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Schnitt monatlich über ca. 1953 Euro netto, pensionierte Beamte sogar über ca. 2578 Euro netto verfügen. Während Rentner in Ostdeutschland oft nur gesetzliche Rente beziehen und damit auf ca. 1647 Euro netto kommen, erhalten 37 Prozent der westdeutschen Rentner Zahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, zudem besitzen 45 Prozent der Rentner eine Immobilie.
Aber warum wird dann in dem vor kurzem erschienenen Armutsbericht 2017 der Bundesregierung ausdrücklich vor der „Lawine der Altersarmut“, die auf Deutschland zurollt gewarnt? Weshalb ist dann die Altersarmut ein Problem in ganz Deutschland und wieso fallen hierzulande immer mehr Rentner unter die Armutsgrenzen, in dem sie mit weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens zurechtkommen müssen. Was dazu führt, dass viele der über 65-Jährigen nur durch die Unterstützung vom Staat leben können.
Oftmals wird in den Medien und der Politik von Armut gesprochen, wenn das monatliche Einkommen unter 900 Euro liegt. Die OECD und die WHO sprechen dann von Armut, wenn die betroffenen Personen über maximal 50 Prozent des Medianeinkommens verfügen. Laut dem Statistischen Bundesamt waren im Jahr 2016 rund 14,4 Prozent der über 65-Jährigen arm. Bei den Rentnern sind es sogar 15,6 Prozent. Leider kommt dazu, dass jemand, der am Ende seines Lebens arm ist selber an dieser Situation nicht mehr viel verändern kann. Dann wird auf Kaffee und Kuchen, Theater und Weihnachtsgeschenke für die Enkelkinder verzichtet. Wenn dann noch der Kühlschrank kaputt geht ist das ein, nicht ohne Schulden zu machen, schwer zu stemmender finanzieller Ballast.
Und es werden immer mehr
Das Problem bei den armen Alten ist, dass sie immer mehr werden. Waren 2006 noch 10,3 Prozent der Rentner von Armut betroffen, sind es heute schon 51 Prozent mehr. Diese prozentuale Steigerung der altersarmen Rentnerinnen und Rentner ist exorbitant zu anderen Bevölkerungsgruppen. Die Gründe dafür sind vielseitig.
Doch wie gestaltet sich die Definition für Altersarmut überhaupt? Armut ist ein gesellschaftliches Phänomen mit vielen Facetten. Sie ist im Wesentlichen ein Mangel an Mitteln und Möglichkeiten das Leben zu gestalten. Als komplexes Phänomen entzieht sie sich einer einfachen und eindeutigen Messung. Die Bundesregierung orientiert sich daher an einem umfassenden Analyseansatz, der die Risiken für Armut und soziale Ausgrenzung in verschiedenen Lebenslagen beschreibt. Das Indikatorenset des Armuts- und Reichtumsberichts umfasst derzeit Indikatoren aus verschiedenen Bereichen wie Einkommensverteilung, Überschuldung, Arbeitslosigkeit, Mindestsicherung, materielle Entbehrung, Wohnen, Gesundheit oder soziale Teilhabe. Bei der Messung relativer Einkommensarmut werden die zwischen den EU- Mitgliedstaaten vereinbarten Berechnungskonventionen verwendet.
Es ist unwürdig, wenn Menschen ein Leben lang gearbeitet haben jetzt aber arm sind, weil die Rente nicht ausreicht. Wie der 70-jährige Maurer, der über 25 Jahre auf dem Bau schuftete, sich dann krankheitsbedingt nur noch mit Gelegenheitsjobs und Schwarzarbeit über Wasser hielt und jetzt mit knapp 440 Euro im Monat auskommen muss. Oder die 67-jährige Filialmarktleiterin, die als Mutter nur halbtags in die Rentenkasse einzahlen konnte und nach ihrer Scheidung auf den Rentenausgleich des Ex-Mannes verzichtete. Heute bekommt sie eine Rente von 700 Euro und kann in Hamburg nur mit Hilfe von drei Nebenjobs überleben.
Eine eindeutige Armutsgrenze ist also nicht eindeutig in Zahlen definiert. Insgesamt aber wird von Altersarmut gesprochen, wenn Rentner ihre Kosten nicht mehr allein durch ihr Einkommen decken können. Private und gesetzliche Vorsorgeaufwendungen reichen dann nicht aus. Ein Großteil der Betroffenen ist deshalb auf zusätzliche Unterstützung durch soziale Einrichtungen angewiesen.
Wer ist von Altersarmut bedroht?
Der Indikator zur materiellen Deprivation oder materiellen Entbehrung misst, inwieweit sich Personen als üblich geltende Güter und Aktivitäten nicht leisten können. Personen gelten dann als "materiell depriviert", wenn sie Entbehrungen in mindestens drei der folgenden neun
Bereiche erfahren:
- Finanzielles Problem, die Miete, Hypotheken oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen
- Finanzielles Problem, die Wohnung angemessen heizen zu können
- Finanzielles Problem, unerwartete Ausgaben in einer bestimmten Höhe aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können
- Finanzielles Problem, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit essen zu können
- Finanzielles Problem, jährlich eine Woche Urlaub außerhalb der eigenen Wohnung zu verbringen
- Fehlen eines Autos im Haushalt
- Fehlen einer Waschmaschine im Haushalt
- Fehlen eines Farbfernsehgeräts im Haushalt
- Fehlen eines Telefons im Haushalt
Das Fehlen der vier letztgenannten Konsumgüter wird nur dann als "Benachteiligung" gewertet, wenn sie aus finanziellen Gründen nicht angeschafft werden können. Sind die 3 Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel in mindestens vier der neun Bereiche stark eingeschränkt, spricht man von "erheblicher materieller Entbehrung".
Besonders Frauen sind von Altersarmut bedroht, weil sie in der Regel länger als Männer leben und schlechter abgesichert sind. Zum einen verdienen sie bei gleicher Arbeit oft weniger als ihre männlichen Arbeitskollegen. Zum anderen haben sie durch Schwangerschaft und die spätere Kindererziehung, denn eine Babypause ist Gift für das Rentenkonto, Auszeiten genommen bzw. in Teilzeit-Jobs gearbeitet. Aus diesen Gründen erhalten etliche Frauen häufig nur rund 60 Prozent der Rente der Männer. Daneben sind auch Personen betroffen, die häufig arbeitslos sind oder Jobs mit versteuerten Minieinkommen ausüben. Nicht zu vergessen die Witwen ohne eigenes Einkommen bei einer verbleibenden Ehegattenrente von ca. 60% aus dessen Renteneinkommen. Das ist unter anderem ein Grund dafür, dass die Armutsquote bei Rentnerinnen in Westdeutschland höher ist (16,9 Prozent) als bei Rentnerinnen in Ostdeutschland (13,4 Prozent), wo Frauen nach der Geburt für gewöhnlich früher wieder ins Arbeitsleben zurückgekehrt sind.
Der derzeitige Mindestlohn reicht bei weitem nicht, um Altersarmut zu vermeiden. Denn so viele Versicherungsjahre kann man gar nicht schaffen, damit man bei 8,84 Euro in der Stunde, dem neuen gesetzlichen Mindestlohn, am Ende nicht in Armut landet. Selbst bei einer Vollzeittätigkeit von 13,00 bis 14,00 Euro in der Stunde kommt man am Ende des Lebens über den Grundsicherungssatz von aktuell 399 Euro. Aber selbst das erreicht ein Drittel der Bevölkerung zurzeit nicht.
Besonders der hohe Anteil von Niedriglöhnen z.B. teilweise im Bereich früher Alleinerziehender sorgt auch dafür, dass Altersarmut entsteht. Denn Geringverdiener können kaum in ihre gesetzliche, geschweige denn in ihre private Altersvorsorge einzahlen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Arbeitnehmer aufgrund von physischen oder psychischen Erkrankungen früher als geplant ihre Arbeit aufgeben müssen und keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Dazu zählen Erwerbsminderungsrentner, Soloselbstständige mit unsteten Erwerbsbiografien und Langzeitarbeitslose.
Die Statistiker unterscheiden drei Formen von Armut. Erstens die Einkommensarmut, die vorliegt, wenn jemand weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland hat. Konkret bedeutet das: Arm ist man, wenn man über weniger als 1033 Euro im Monat verfügt.
Zweitens die „erhebliche materielle Entbehrung“: Sie liegt vor, wenn ein Haushalt seine Wohnung nicht angemessen beheizen kann, eine Woche Urlaub das Budget sprengt oder das Geld nicht für Waschmaschine, Telefon oder Farbfernseher reicht.
Drittes Armutskriterium ist die sehr geringe Erwerbsbeteiligung: Arbeiten die Haushaltsmitglieder zwischen 18 und 59 Jahren im Durchschnitt weniger als 20 Prozent dessen, was sie könnten, so liegt Armutsgefährdung vor.
Nimmt man alle drei Kriterien zusammen, so sind 16,1 Millionen Menschen in Deutschland von Armut und dadurch von sozialer Ausgrenzung bedroht. Man sieht: Armut ist längst kein Problem der Erwerbslosigkeit mehr.
Mehrere Gründe für die Altersarmut in Deutschland
Die Prognosen für die Zukunft sind schlecht. Das liegt aber nicht nur an den jetztigen aktuellen Niedriglöhnen, sondern auch an der Massenarbeitslosigkeit in den 90er Jahren und um die Jahrtausendwende. Die Menschen, die damals keine Arbeit hatten, kommen bald in das Rentenalter. Generell werden Gruppen, die heute schon gefährdet sind, wohl auch in Zukunft noch von Armut im Alter bedroht sein. Nur bei den Frauen könnte sich ein kleiner Gegentrend abzeichnen, weil sie immer besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Im späteren Erwerbsleben sind frühe Schulabgängerinnen und Schulabgänger häufig von Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung betroffen. Die Gründe, warum junge Menschen die Schule oder Ausbildung frühzeitig verlassen, sind vielfältig.
Nach dem System des heutigen Rentenmodells zahlen Erwerbstätige aktuell in die Rentenversicherung ein, investieren aber nicht in sich selbst, sondern finanzieren die derzeitigen Senioren. Erreichen diese in einigen Jahren schließlich das Rentenalter, werden sie wiederum von den jüngeren Generationen finanziert. Doch die demographische Entwicklung in Deutschland sorgt dafür, dass immer weniger Erwerbstätige auf einen Rentner kommen.
Aufgrund des demographischen Wandels sinkt auch das Rentenniveau. Derzeitige Arbeitnehmer müssen 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um etwa die Hälfte ihres Nettogehalts als Rente beziehen zu können. In den kommenden Jahren soll die Mindestrente in Deutschland noch weiter sinken.
Derzeit schaffen es nur wenige Arbeitnehmer, Geld zur Seite zu legen oder in die private Altersvorsorge zu investieren. Hinzu kommt, dass sowohl bei den Versicherungen als auch bei Sparkonten mit historisch niedrigen Zinsen gerechnet werden muss. Zwar ist die Altersarmut im Vergleich zur Gesamtbevölkerung derzeit noch vergleichsweise niedrig. Doch zahlreiche Experten prognostizieren, dass die Anzahl der armutsgefährdeten Senioren zunehmen wird. Die Zahl der von Armut oder Ausgrenzung bedrohten älteren Menschen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren auf fast sechs Millionen gestiegen. Um gegen ihre Armut zu kämpfen, ist etwa eine halbe Million der Rentner gezwungen, die Grundsicherung im Alter zu beziehen, so die aktuellen Daten des Europäischen Statistikamts Eurostat. Nur so können sie ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihre Existenz sichern. Hinzu kommt, dass im Juni 2016 ca. 980.000 Rentner geringfügig beschäftigt waren. Davon sind ca. 190.000 Senioren mit 75 Jahren und älter.
Gleichzeitig boomt ein Mini- Job-Markt für Senioren. Das liegt vor allem am sinkenden Rentenniveau, aber auch daran, dass viele Berufstätige nicht genug vorsorgen oder vorsorgen konnten. Gleichzeitig bekommen Arbeitslose über 50 Jahre kaum noch eine feste Arbeitsstelle.
Die Grundsicherung soll helfen
Eine Möglichkeit, sich vor der Altersarmut zu schützen, ist die Grundsicherung. Diese soll Menschen im Rentenalter unterstützen, deren Einkommen nicht mehr zur Finanzierung des Lebensunterhalts ausreicht.
Um die Grundsicherung in der Rente zu erhalten, müssen die betroffenen Personen die Altersgrenze erreicht haben. Diese liegt – je nach Geburtsdatum – zwischen 65 und 67 Jahren. Da sie im Rentenalter aus ihrem Beruf ausscheiden und in der Regel keine Arbeit mehr durchführen können, können sie ihr Einkommen auch nicht durch einen Arbeitslohn aufstocken. Liegt der Bedarf nun höher als das eigene Einkommen, greift die Grundsicherung. Diese zahlt die Differenz, die nötig ist, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. So können die Betroffenen die Miete zahlen sowie Lebensmittel, Kleidung und Hygieneartikel kaufen Verfügen die betroffenen Personen über Erspartes bzw. Luxusgüter, die veräußert werden können, zählt dieses zum Einkommen dazu. Erst dann, wenn kein zusätzliches Vermögen mehr vorhanden ist, kann die Grundsicherung beantragt werden.
Beispiel:
Herr Arm ist 71 Jahre alt und Witwer. Sein Vermögen ist aufgebraucht. Seine Altersrente beträgt 745 Euro, seine Witwerrente beträgt zusätzlich 230 Euro.
Einkommen | Euro/Monat |
Altersrente | 695 |
Witwenrente | 230 |
Gesamtsumme Einkommen | 925 |
Bedarf | Euro/Monat |
Regelbedarf | 399 |
Kosten für die Unterkunft | 520 |
Heizkosten | 75 |
Gesamtsumme des Bedarfs | 994 |
Damit Herr Arm seinen Lebensunterhalt finanzieren kann, erhält er die Differenz zwischen seinem Bedarf und seinem Einkommen – also 69 Euro.
Übersteigt das Vermögen eines der Kinder jährlich 100.000 Euro, ist es dazu verpflichtet, den betroffenen Elternteil zu unterstützen. Dies gilt auch andersherum: Übersteigt das Gesamtvermögen beider Elternteile 100.000 Euro pro Jahr, müssen sie für den Unterhalt des Kindes aufkommen. In diesem Fall erhält der Betroffene keine Grundsicherung.
Nach Angaben des statistischen Bundesamts haben im Oktober 2016 insgesamt 881.915 Rentner die Grundsicherung im Alter bezogen – darunter sind insgesamt mehr Frauen (61 Prozent) als Männer (39 Prozent). In Nordrhein-Westfalen nehmen mit 342.611 Betroffenen die meisten Personen in ganz Deutschland die Grundsicherung in Anspruch. Thüringen hingegen weist mit 7.250 Menschen den geringsten Anteil auf.
Die Altersarmut ist ein wachsendes Problem
Mehrere Faktoren sorgen dafür, dass die Altersarmut zunehmend wächst:
Steigende Preise & sinkende Rente
Besonders in den Ballungszentren und Großstädten steigen die Mietpreise von Jahr zu Jahr an. Auch die Preise für Lebensmittel und Kleidung werden immer teurer. Die Rentenansprüche hingegen sinken immer weiter, sodass in den kommenden Jahren zunehmend mehr Rentner Anspruch auf die Grundsicherung haben.
Wachsende Arbeitslosigkeit & Minijobs
Auch die Entwicklung am Arbeitsmarkt sorgt dafür, dass die Generation 65+ immer ärmer wird. Besonders Arbeitslose, Minijobber und Arbeitnehmer mit Niedriglöhnen haben keine Möglichkeit, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Denn oftmals reicht das Geld nicht einmal aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Dadurch werden die Rentenkassen leerer.
Hinzu kommen Gründe wie Niedrigzinsen und der demographische Wandel. Infolgedessen steigt die Altersarmut immer weiter an: 2005 waren noch 10,7 Prozent der 65-Jährigen und Älteren armutsgefährdet. Innerhalb von zehn Jahren ist diese Zahl um rund 50 Prozent angestiegen.
Das Problem hierbei: Wer als Rentner erst einmal unter der Armutsgrenze liegt, wird daran in den folgenden Jahren nichts mehr ändern können – denn ihm fehlt die Möglichkeit, durch Arbeit ein höheres Einkommen zu erwirtschaften.
Lange Phasen der Arbeitslosigkeit bedeuten nicht nur Einbußen beim Einkommen und den Konsummöglichkeiten, sondern führen auch zum Verlust sozialer Kontakte und sozialer Akzeptanz. Zahlreiche Experten gehen davon aus, dass Menschen, die 2030 ins Rentenalter eintreten, nur noch 43 Prozent ihres Nettoeinkommens als Rentenanspruch erhalten. Wer also in den vorausgegangenen Jahren ein monatliches Durchschnittseinkommen von ca. 1500 Euro erzielt hat, erhält im Alter eine Rente von nur 750 Euro.
Vor allem in den Großstädten wird dieser Betrag keinesfalls reichen, um den Lebensunterhalt abzudecken die Mieten und Lebensmittelpreise werden immer weiter steigen, auch unter dem Gesichtspunkt einer Inflation.
Demographische Entwicklung
Auch wenn Arbeitnehmer nun 40 Jahre konstant in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können sie keine normale Rente erwarten. Denn aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland werden die jüngeren Generationen nicht mehr ausreichend Geld erwirtschaften, das in die Rentenkassen eingezahlt werden kann.
Aufgrund des steigenden Bedarfs durch die Inflationsrate und der sinkenden Rentenbeiträge werden Arbeitnehmer, die in ca. 15 – 20 Jahren das Rentenalter erreicht haben, die Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen – sofern sie über keine privaten Altersvorsorgen oder erspartes Vermögen verfügen. Aber wie sollen Risikogruppen, die aufgrund ihrer Arbeitssituation in der Regel weder in die gesetzliche noch in eine private Altersvorsorge einzahlen können vorsorgen? Es gilt aber als sicher, dass wer jetzt nicht vorsorgen kann, im Alter unter die Armutsgrenze fallen wird.
Denn grundsätzlich gilt: Wer weniger Jahre arbeitet, zahlt weniger in die Rentenversicherung ein und bekommt am Ende weniger Rente raus. Um später nicht in Armut zu enden, sollte man am Ende seines Arbeitslebens etwa 35 Versicherungsjahre zusammen haben. So können auch Akademiker von Altersarmut betroffen sein. Ein mehrjähriger Studiengang verhindert eine frühzeitige Einzahlung in die Rentenkasse. Findet diese Person nicht sofort eine Stelle oder ist durch den Fluch, der heute üblichen befristeten Einjahresverträge, nur kurzzeitig tätig und dann wieder phasenweise arbeitslos, kann eine kontinuierliche Ansparung für seine Rente auch nicht in dem erforderlichen Rahmen erfolgen.
Wie vor der Altersarmut schützen?
Die Bundesregierung arbeitet seit mehreren Jahren daran, die Altersarmut zu senken.
Folgende Projekte wurden in der vergangenen Zeit beschlossen:
Der Regelbedarf für die Grundsicherung im Alter wurde erhöht,
2005 lag er noch bei 354 Euro/Monat für Alleinlebende, bis 2016 wurde er auf 404 Euro festgelegt.
Der Mindestlohn wurde festgelegt
Am 01.01.2015 hat die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Dieser sollte das Einkommen zahlreicher Menschen steigen lassen und vor Lohndumping schützen. Doch von vielen Seiten wird der Staat kritisiert, längst nicht ausreichend zu handeln. Denn durch den Mindestlohn werden beispielsweise etliche Arbeitnehmer über mehrere Jahre für nur 8,84 Euro/Stunde Brutto beschäftigt – das reicht gerade mal zum eigenen Lebensunterhalt aber nicht für eine private Altersvorsorge.
Die Rente ab 63/64 wurde eingeführt
Alle Jahrgänge zwischen 1951 und 1963 können abschlagsfrei mit 63 bzw. 64 Jahren in Rente gehen. Diese müssen allerdings 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das wirkt sich aber nur auf einen kleinen Teil der deutschen Arbeitnehmer aus, sodass dieses die Altersarmut bei weitem nicht bekämpft. Die aktuelle Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren.
Die Mütterrente wurde eingeführt
Seit Juli 2014 können Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, die Kindererziehungszeiten auf zwei Jahre erhöhen. Dadurch konnten sich die Altersrente sowie die Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente erhöhen.
Durch die Mindestsicherungsquote wird deutlich, welcher Personenkreis der Gesamtbevölkerung einen zugesicherten Mindeststandard nur durch die Unterstützung der sozialen Sicherungssysteme erreichen kann.
Es sind die Leistungen aus einem der Mindestsicherungssysteme nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Inanspruchnahme dieser Mindestleistungen zeigt, dass Teile der Bevölkerung das verfassungsrechtlich garantierte sozio-kulturelle Existenzminimum nur mit Unterstützung des Systems der sozialen Sicherung erreichen.
wie:
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Grundsicherungsleistung nach dem SGB II, die Hilfebedürftigkeit voraussetzt)
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe" ohne einmalige Leistungen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe" ohne einmalige Leistungen
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
So können Sie in jungen Jahren vorsorgen
Wohngeld, Kinderzuschlag und BAföG sind steuerfinanzierte Leistungen, die den Existenzsicherungssystemen vorgelagert sind.
Die Haushalte, die die genannten vorgelagerten Leistungen erhalten, verfügen im Regelfall über ein Einkommen, das nur wenig über dem der Bezieher von Mindestsicherungsleistungen liegt. Da sich insbesondere die Zahlen der Wohngeldempfänger mit Kindern und die Kinderzuschlagsempfänger überschneiden – weil in den meisten Fällen erst beide Leistungen zusammen vor Hilfebedürftigkeit schützen – kann eine Gesamtzahl der Leistungsempfänger nicht gebildet werden, eben so wenig eine Anteilsquote der Berechtigten an der Gesamtbevölkerung.
Die Leistungen Wohngeld und Kinderzuschlag sollen vor Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII oder II schützen. Das Wohngeld ist ein wichtiger Bestandteil der Wohnungs- und Mietenpolitik. Es wird gewährt, damit einkommensschwächere Haushalte mit einem Einkommen oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Der Kinderzuschlag ist eine Förderung von gering verdienenden – jedoch kein ALG II beziehenden – Familien mit Kindern in Höhe von maximal 170 Euro pro Kind und Monat. Das BAföG stellt dagegen ein spezielles Sozialleistungssystem dar, das Möglichkeiten und Grenzen einer individuellen Förderung für Studierende grundsätzlich abschließend regelt, für Schüler bestimmter Schulformen und Jahrgangsstufen aber Regelungsspielraum für landesrechtliche Regelungen lässt. In bestimmten Lebenssituationen der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger z. B. bei Schwangerschaft und als Alleinerziehende können ergänzende Leistungen nach dem SGB II in Betracht kommen.
Um nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rentenversicherung angewiesen zu sein, ist es ratsam, so früh wie möglich mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen. Ein Großteil der deutschen Arbeitnehmer geht hier mit gutem Beispiel voran: Haben 2005 nur rund 5,5 Mio. Menschen eine private Altersvorsorge abgeschlossen, liegt diese Quote 2016 schon bei rund 17 Mio. Menschen. Dabei werden die unterschiedlichsten Möglichkeiten, um sich gegen die Altersarmut in der Rente abzusichern, genutzt:
In Deutschland gibt es demnach verschiedene Varianten für das Alter vorzusorgen. Es ist in jedem Fall ratsam, in eine private Vorsorge zu investieren. Sollte ihre gesetzliche Rente schließlich vergleichsweise gering ausfallen, können Sie von ihren Ersparnissen aus der privaten Vorsorge profitieren.
Betriebliche Altersvorsorge
Es gibt verschiedene Modelle, hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers – oftmals wird diese aber auch vom Arbeitnehmer mitfinanziert, durch einen Einbehalt des monatlichen Arbeitsendgelds. Dabei fließt ein Teil des Gehalts direkt in eine private Rentenversicherung. Diese wird vom Arbeitgeber entweder intern oder extern in einer Direktversicherung angelegt. Zwar ist das Geld dort sicher, aber durch diesen Abzug vom Bruttolohn sinkt auch der Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung. Vielfach muss, modellabhängig, die Betriebsrente im Alter versteuert werden.
Lebensversicherungen
Bei einer Kapitallebensversicherung wird eine Laufzeit vordefiniert, die beispielsweise zum Eintritt ins Rentenalter enden kann. Ist diese abgelaufen, erhält der Versicherte eine bestimmte Summe, mit der er sich finanzieren kann.
Oftmals wird dies mit einer Risikolebensversicherung kombiniert: Stirbt der Versicherte innerhalb des Versicherungszeitraums, erhalten seine Angehörigen die vereinbarte Summe. Die Lebensversicherung gehört zu den beliebtesten Varianten der Altersvorsorge – allerdings müssen alle nach dem 1.1.2005 abgeschlossenen Verträge voll versteuert werden.
Für diese Form der Vorsorge gilt aber, dass der Wertzuwachs durch die derzeitigen niedrigen Zinsen sehr gering ist.
Die Rürup-Rente stellt die Basisrente dar. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr wird das eingezahlte Geld in Form eines Rentenbeitrags monatlich ausgezahlt. Durch Steuerbegünstigungen wird diese Vorsorge staatlich gefördert – das ist vor allem für Selbstständige von Vorteil, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Positiv ist auch, dass die Versicherten das Geld nicht für andere Wünsche ausgeben, sondern dieses erst im Rentenalter erhalten.
Die Riester-Rente kann über unterschiedliche Varianten abgeschlossen werden:
- Klassische private Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Fondssparplan
- Banksparplan
- Bausparen
Wer rentenversicherungspflichtig ist und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, darf die Riester-Rente als private Altersvorsorge nutzen. Geringverdiener sowie Familien werden hierbei besonders begünstigt, zudem kann die Versicherung steuerlich abgesetzt werden.
Auch hier wird das eingezahlte Geld erst ab einem Alter von 60 Jahren ausgezahlt – ebenfalls als monatliche Rente. Darüber hinaus gilt die Möglichkeit, die Versicherung als klassische private Rentenversicherung abzuschließen
Für welche Form der Altersvorsorge man sich letztendlich entscheidet, hängt von der individuellen Situation sowie den eigenen Wünschen ab. Wichtig ist jedoch, dass in jedem Fall schon in jungen Jahren für das Alter vorsorgt werden muss, um den Lebensunterhalt zu finanzieren und ggf. sogar den Lebensstandard beizubehalten.
Vergünstigungen & Ermäßigungen für Senioren
Sparen bei Zugfahrten
Die deutsche Bahn bietet ihren älteren Kunden attraktive Rabatte auf Bahncards an. Diese Vergünstigungen können Rentner ab einem Alter von 60 Jahren wahrnehmen. Mit dieser Bahncard fahren sie auf allen Strecken zu stark reduzierten Preisen, und ihre mitfahrenden Enkelkinder kostenlos. Informieren sie sich auch über Vergünstigungen für ältere Kunden im Öffentlichen Personennahverkehrs an.
Vergünstigungen bei öffentlichen Einrichtungen und Vereinen
Kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder, Büchereien, Museen oder andere, bieten Senioren vergünstigte Eintrittspreise bis zu 50 % an. Es ist hilfreich, sich vor der erstmaligen Nutzung einer öffentlichen Einrichtung zu erkundigen, in welcher Höhe Senioren von Nachlässen profitieren. Das erspart mögliche Diskussionen an der Kasse. Viele Vereine reduzieren für ältere Vereinsmitglieder ihre Jahresbeiträge. Im Zweifel lesen Sie die entsprechenden Passagen in der Satzung Ihres Vereins nach.
Schnäppchen bei Flug- und anderen Reisen
Suchen Sie den Reiseanbieter der bereits 50-jährige als sogenannte „Best Ager“ mit Vergünstigungen anspricht. Senioren in fortgeschrittenem Lebensalter zahlen entweder weniger für Pauschalreisen oder erhalten Zusatzleistungen. Allerdings sollte immer geprüft werden, ob die Inanspruchnahme von Reduzierungen aufgrund ihres Alters andere, womöglich lohnendere Nachlässe ausschließt, wie zum Beispiel attraktive Frühbucherrabatte.
Mut zum Seniorenteller
Senioren essen in der Regel weniger. Statt Reste auf dem Teller zu lassen oder in einem „Doggy-Bag“ mit nach Hause zu nehmen, sollten sie von Anfang an einen Seniorenteller bestellen. Es lohnt es sich in jedem Fall, die Bedienung danach zu fragen.
Erlass von Rundfunk und Fernsehgebühren
Wenn Sie als Rentner auf die Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, können sie sich von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zur Vorlage erteilt die zuständige Behörde.